CPD
Stamm Brüder Grimm
Satzung

 
Stand: 16. Dezember 2018

Inhaltsverzeichnis

1  Satzung

1.1  Name und Gliederung

(1)
Der Verein führt den Namen CPD Stamm Brüder Grimm, im Folgenden als der Stamm bezeichnet.
(2)
Der Verein hat seinen Sitz in Nikolausberg.
(3)
Der Verein ist Mitglied im eingetragenen Verein Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands (CPD).

1.2  Vereinszweck

(1)
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck des Jugendbundes wird verwirklicht insbesondere durch die Erziehung junger Menschen in Zusammenarbeit mit den Eltern nach den Grundsätzen der internationalen Pfadfinderbewegung im Rahmen von Jugendlagern, -fahrten und -schulungen.

Der Verein folgt den Grundsätzen der CPD (Grundsätze von 1921, 1962 und der Falkenhagener Erklärung von 1974).

Der Verein dient damit der Jugendpflege und -fürsorge.

(2)
Der Stamm verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und kirchliche Zwecke i. S. von Abschnitt 3 „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Stammes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln.

Eine mittelbare und unmittelbare Unterstützung politischer Parteien ist ausgeschlossen.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

1.3  Organe

Organe des Vereins sind:

a)
das Stammesthing (Mitgliederversammlung),
b)
die Älterenrunde,
c)
die Stammesführung (Vorstand).

1.4  Stammesthing

(1)
Das Stammesthing ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins und bestimmt die Grundsätze und Richtlinien der gemeinsamen Arbeit. Es tagt öffentlich. Ausschluss der Öffentlichkeit ist auf Antrag mit einfacher Mehrheit möglich.
(2)
Stimmberechtigt sind
a)
die Mitglieder der Älterenrunde,
b)
alle Mitglieder ab dem Stand Knappe i. S. der Ständeordnung der CPD.

Ausnahmen hiervon können vom Thing jeweils genehmigt werden.

(3)
Das Stammesthing tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Es wird von der Stammesführung schriftlich unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen, und zwar
a)
auf Beschluss der Älterenrunde,
b)
auf Antrag eines Drittels der Stimmberechtigten nach Absatz II.
(4)
Die Aufgaben des Stammesthings sind insbesondere:
a)
Beschlüsse über Maßnahmen im Interesse des Stammes.
b)
Wahl der Stammesführung und der jeweiligen StellvertreterInnen.
c)
Wahl von KassenprüferInnen.
d)
Wahl von Beauftragten und den jeweiligen StellvertreterInnen.
e)
Entlastung der Stammesführung und der jeweiligen StellvertreterInnen.
f)
Entlastung der Beauftragten und der jeweiligen StellvertreterInnen.
g)
Beschlüsse über Satzungsänderungen.
h)
Entscheidung über die Auflösung des Vereins.
(5)
Das Stammesthing wählt sich eine/n ThingleiterIn und eine/n ProtokollantIn.
(6)
Das Stammesthing ist beschlussfähig, sofern mindestens zwei Drittel der Älterenrunde anwesend sind.

Das Stammesthing entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Einmütigkeit sollte angestrebt werden.

Zweidrittelmehrheit ist erforderlich

a)
zur Änderung der Satzung,
b)
zur Auflösung des Vereins.

Antragsrecht steht nur den stimmberechtigten Mitgliedern zu.

Jedes Mitglied hat Rederecht im Stammesthing.

(7)
Über das Stammesthing ist ein schriftliches Protokoll zu führen, in welchem die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen festzuhalten sind.

Das Protokoll ist von dem/ der ThingleiterIn und dem/der SchriftführerIn zu unterschreiben und muss auf dem nachfolgenden Stammesthing bestätigt werden.

1.5  Älterenrunde

(1)
Die Älterenrunde vertitt den Verein nach innen und besteht aus den folgenden Mitgliedern:
a)
der Stammesführung,
b)
den SippenführerInnen,
c)
dem/der Akela,
d)
dem/der Materialwart/-wärtin (oder dessen/deren StellvertreterIn).

1.6  Stammesführung

(1)
Die Stammesführung ist der Vorstand im Sinne des § 26 BGB und vertritt den Verein nach innen und außen. Sie besteht aus bis zu sechs Mitgliedern und zwar aus
a)
bis zu vier StammesführerInnen (Vorsitzende),
b)
dem/der CPD AnsprechpartnerIn,
c)
dem/der Kassenwart/-wärtin (oder dessen/deren StellvertreterIn),

mit der Maßgabe, dass jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt sind.

(2)
Sämtliche Mitglieder der Stammesführung müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Mindestens ein Mitglied sollte volljährig sein.
(3)
Die Mitglieder der Stammesführung werden von dem Stammesthing einzeln für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

Eine Abwahl kann jederzeit – allerdings nur aus wichtigem Grund gem. § 27 Abs. II Satz 2 BGB – durch das Stammesthing mit einfacher Mehrheit erfolgen.

(4)
Die Stammesführung grenzt ihre Ämter in gegenseitigem Einvernehmen gegeneinander ab und gibt sich ggf. eine Geschäftsordnung. Sie tritt nach Bedarf, oder wenn ein Drittel ihrer Mitglieder es fordert, zusammen.

1.7  Mitgliedschaft

(1)
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
(2)
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen; er muss bei Minderjährigen von den gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden.
(3)
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig und muss schriftlich erklärt werden.
(4)
Die Mitgliedschaft endet sofort mit dem Tod eines Mitgliedes.
(5)
Ein Ruhen der Mitgliedschaft oder ein Ausschluss aus dem Verein kann für ein Mitglied beschlossen werden, das den Grundsätzen oder den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder auf andere Art und Weise den Verein oder dessen Ansehen schädigt.

Ruhen Das Ruhen der Mitgliedschaft für höchstens 18 Monate kann aus wichtigem Grund mit qualifizierter Zweidrittelmehrheit der Stammesführung beschlossen werden und endet durch die Rücknahme des Ruhens oder den Ausschluss. Die Dauer des Ruhens kann höchstens einmal um weitere 12 Monate durch einen erneuten Beschluss der Stammesführung verlängert werden.

Erhebt das Mitglied Einspruch gegen das Ruhen der Mitgliedschaft, entscheidet darüber das Stammesthing beim nächsten Zusammentreten nach Anhörung des/der Betroffenen. Bis zum Entscheid des Stammesthing ruht die Mitgliedschaft. Ein Mitglied, dessen Mitgliedschaft ruht, darf weder an Veranstaltungen des Stammes teilnehmen noch Verantwortung und Aufgaben im Verein wahrnehmen. 1.8 bleibt hiervon unberührt.

Eine Rücknahme des Ruhens geschieht im gleichen Modus.

Ausschluss Der Ausschluss eines Mitgliedes ist durch qualifizierte Zweidrittelmehrheit des Stammesthing möglich. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Anhörung durch das Thing zu geben.

(6)
Bei nicht erfolgter Beitragszahlung von Einzelmitgliedern erlischt die Mitgliedschaft automatisch ohne Ausschluss.
(7)
Ein ausgeschiedenes oder ausgeschlossenes Mitglied hat keine Ansprüche an das Vereinsvermögen.

1.8  Beitrag

Die Mitglieder haben jährlich einen im Voraus zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des jeweiligen Jahresbeitrages bestimmt das Stammesthing. Näheres regelt die vom Stammesthing beschlossene Beitragsordnung.

1.9  Rechnungslegung

(1)
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2)
Der/ Die Kassenwart/-wärtin hat die Bücher nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen.
(3)
Die KassenprüferInnen werden auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

1.10  Datenschutz

Der Verein verpflichtet sich zum Schutz der personenbezogenen Mitgliederdaten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

1.11  Jugendschutz

(1)
Der Stamm, seine Mitglieder und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes u.a. auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes und treten für die Integrität und die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
(2)
Das Thing beauftragt einen/eine Jugendschutzbeauftragte/n mit der Überprüfung aller Mitarbeiter gemäß § 72a SGB VIII.

1.12  Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Göttingen e.V. zwecks Verwendung für die Förderung der Jugendhilfe.

Sofern das Stammessthing nichts anderes beschließt, werden die Mitglieder der Stammesführung zu Liquidatoren bestimmt. Ansprüche der Mitglieder an das Vereinsvermögen sind ausgeschlossen.

2  Beitragsordnung

2.1  Gültigkeit

Diese Beitragsordnung gilt ab 01. Januar 2018 bis auf Weiteres.

2.2  Beitrag

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag von 25 bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres. Der Beitrag ist auf das Stammeskonto mit einem aussagekräftigen Verwendungszweck zu überweisen.

Bei Austritt innerhalb des Jahres wird der Beitrag nicht, auch nicht anteilig zurückerstattet.

Ausnahmen sind ausschließlich in 2.3 geregelt.

2.3  Geschwisterbonus

Bei leiblichen Geschwistern zahlt das älteste Kind den vollen Mitgliedsbeitrag. Jedes weitere Kind einer Familie zahlt 20.

2.4  Mahnverfahren

Mitglieder, die den Beitrag nicht fristgerecht auf das Stammeskonto entrichten, werden in einem dreistufigem Verfahren angemahnt.

28. Februar Anmahnung mit Fristsetzung.

30. Juni Postalische Anmahnung mit Fristsetzung. Ausschluss von Stammesaktionen.

31. Januar des Folgejahrs Erlöschen der Mitgliedschaft nach 1.7(5) der Satzung.

2.5  Verwendung

Primärer Verwendungszweck der Beiträge sind die Mitgliedschaftsgebühren in der CPD.e.V, der Landesmark und des Gaus.

3  Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung unterrichtet dich gemäß Art. 13 DS-GVO analog dazu §17 DSG-EKD über Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten und über die dir zustehenden Rechte.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Dieses sind also nicht nur dein Name, deine E-Mail-Adresse oder deine Kontaktdaten, sondern z.B. auch die IP-Adresse, über die du ggf. rein informatorisch unsere Website besuchst.

3.1  Verantwortliche Stelle

Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO bzw. §17 Abs. 1 lit. 1 DSG-EKD ist:

CPD Stamm Brüder Grimm
Augustinerstraße 17
37077 Nikolausberg
kontakt@pfadfinder-goettingen.de

Vertretungsberechtigt sind Friederike Weißmann, Stina Moldenhauer sowie Thorsten Groth. (Stand: 04.10.2018)

3.2  Rechtliche Grundlagen

Wir verarbeiten deine Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:

(1)
§6 lit. 2 DSG-EKD: Verarbeitung mit Zustimmung der betroffenen Person.
(2)
§6 lit. 5 DSG-EKD: Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrags, in dem du eine Partei bist, notwendig.
(3)
§6 lit. 7 DSG-EKD: Verarbeitung zum Schützen deiner lebenswichtigen Interessen.

3.3  Was verarbeiten wir?

3.3.1  Bei der Nutzung der Webseite

Bei unserer Webseite setzen wir auf den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt, dass wir nur so wenig Daten wie möglich sammeln. Anders als die meisten anderen Web-Dienste protokollieren wir nicht jeden einzelnen Seitenaufruf. Einige Daten müssen wir aber doch sammeln:

(1)
Bei Nutzung einer Anmeldefunktion: Hierzu werden Cookies verwendet. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf deinem Computersystem gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung von Dir beim erneuten Aufrufen der Webseite ermöglicht. Rechtsgrundlage: 3.2(1)

3.3.2  Bei der Nutzung der E-Mail-Verteiler

Die E-Mail-Verteiler basieren auf der Open-Souce-Software Mailman und werden von uns selbst betrieben. Bei der Benutzung verwenden wir folgende Daten:

(1)
Bei An- Abmeldung: E-Mail-Adresse, Name (freiwillig) und Passwort (freiwillig). Diese Daten werden benötigt, um eine E-Mail an dich zuzustellen. Rechtsgrundlage: 3.2(1)
(2)
Versand von E-Mails: Datum, Uhrzeit, Betreff, deine Adresse sowie Inhalt der Nachricht. Diese Daten werden für das nur für andere Listenmitglieder zugängliche Archiv verwendet. Rechtsgrundlage: 3.2(1)

3.3.3  Beim Senden einer E-Mail an uns und für das Kontaktformular

Um deine Anfragen bearbeiten zu können und aus technischen Gründen (so funktioniert nun mal E-Mail) speichern wir bei der Nutzung unseres Kontaktformulars und wenn du uns eine E-Mail schickst folgende Daten:

(1)
Datum, Uhrzeit, Betreff, deine Adresse sowie Inhalt der Nachricht. Diese Daten sind nur für Zugriffsberechtigte auf das jeweilige Postfach einsehbar. Rechtsgrundlage: 3.2(1)

3.3.4  Durch uns als Verein

(1)
Deinen Namen, dein Geburtsdatum, deine Adresse und deine Kontaktdaten. Rechtsgrundlage: 3.2(1) und 3.2(2)
(2)
Kontodaten Rechtsgrundlage: 3.2(2)
(3)
Die von dir angegebenen Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien. Rechtsgrundlage: 3.2(1) und 3.2(3)

3.4  Speicherdauer

(1)
Die unter 3.3.4 genannten Daten speichern wir bis zwei Jahre nach Austritt aus dem Verein. Ausnahme: Die unter 3.3.4(2) aufgeführten müssen wir zehn Jahre lang speichern (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
(2)
Deine Login-Daten für die E-Mail-Verteiler (3.3.2(1)) löschen wir sobald du dich von unserem System abmeldest.
(3)
Um die Listenarchive bereit stellen zu können, speichern wir die unter 3.3.2(2) aufgeführten Daten solange bis wir es nicht länger für nötig halten, diese zu Speichern.
(4)
Die Cookies, die unter 3.3.1(1) genannt werden, sind sehr kurzlebig. Da diese in deinem Webbrowser gespeichert werden, hängt die Länge der Speicherdauer von den Einstellungen deines Webbrowsers ab.
(5)
Wenn du uns eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular schickst (3.3.3), dann löschen wir diese Nachrichten, sobald wir den Bearbeitungsvorgang abgeschlossen haben.

3.5  Weitergabe an Dritte

(1)
Als Mitglied der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands e.V. (CPD) sind wir verpflichtet, unsere Mitglieder an die CPD zu melden. Übermittelt werden dabei die unter 3.3.4(1) genannten Daten. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Stammesleitung) wird zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion übermittelt.
(2)
Die unter 3.3.4(2) genannten Daten werden an kontoführende Kreditinstitute zur Durchführung des Zahlungsverkehrs weitergegeben.

3.6  Deine Rechte

Du hast das Recht

(1)
auf Auskunft (§19 DSG-EKD)
(2)
auf Berichtigung (§20 DSG-EKD)
(3)
auf Löschung (§21 DSG-EKD)
(4)
auf Einschränkung der Verarbeitung (§22 DSG-EKD)
(5)
auf Datenübertragbarkeit (§24 DSG-EKD)
(6)
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (§25 DSG-EKD)
(7)
auf Rückruf der Einwilligung zur Verarbeitung

deiner personenbezogenen Daten, sofern dies nicht einen mit dir geschlossenen Vertrag beeinträchtigt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ferner steht dir ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

3.7  Auftragsdatenverarbeitung

Für unseren E-Mail-Server und unsere Webseite verwenden wir den Hostingdienst von Uberspace, Jonas Pasche, Kaiserstr. 15, 55116 Mainz. Wir haben uns diesen Anbieter sorgfältig – auch unter Datenschutzgesichtspunkten – ausgewählt und haben mit ihm Verträge zur Auftragsvereinbarung geschlossen. Deine Daten werden dort insofern gemäß unserer Weisungen ausschließlich zur Bereitstellung der oben genannten Dienste gespeichert. Die Tätigkeit des Auftragsverarbeiters beschränkt sich also dabei auf die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, dem sog. „Uberspace“.